Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich erschossen

23. Februar 2010

Da scheinen die Gerüchte auf Twitter sich doch zu bewahrheiten, letzte Nacht soll sich Günter Freiherr von Gravenreuth in seiner Wohnung erschossen haben. Mittlerweile ist auch seine Wikipediaseite aktualisiert worden. Er soll seinen Suizid sogar vorher im Internet angekündigt haben und ist wohl heute morgen tot in seiner Wohnung gefunden worden.

Der 61-jährige Rechtsanwalt hätte in den nächsten Tagen eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen, da er im September 2008 vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zum Nachteil der Berliner Tageszeitung taz verurteilt worden war. Im Februar 2009 verwarf das Berliner Kammergericht Gravenreuths Revision gegen das Urteil. Gravenreuth war im Oktober 2009 eine letzte Frist für den Haftantritt gewährt worden, um seine Kanzlei aufzulösen.

Weitere Informationen auf golem.de

Kleine Frage noch, ist die aktuelle grafenreuth.de abmahnbar? Es fehlt m.E. ein Impressum…

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Günter Freiherr von Gravenreuth: Selbstmord vor anstehender Haftstrafe :: Vip-Bereich
2. März 2010 um 11:59

{ 3 comments }

1 Gast 23. Februar 2010 um 21:29

Nur gewerbliche Seiten benötigen ein Impressum. Gewerblich ist eine Seite bestenfalls dann, wenn mit ihr in irgendeiner Form Geld eingenommen werden kann. In der jetztigen Form ist das mit Sicherheit aber nicht der Fall.

2 Michael Jung 23. Februar 2010 um 22:12

Hm, ich gehe davon aus, das das Unternehmen, also die Kanzlei sich noch in der Abwicklung befindet. Somit gehört die Webseite zur Kanzlei und ist m.E. Abmahnfähig.

3 Christian Weckopp 24. Februar 2010 um 13:12

nein, ist sie nicht, sie ist nicht gewerblich. Punkt. ;-)

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