Sie sind Hier: ECB » E-Commerce » Neues aus der Abmahnecke

Neues aus der Abmahnecke

by Michael Jung on 28. Juni 2009

Beitrag auf Xing teilen.

Das Landgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 entschieden, dass eine fehlende Kundeninformation darüber, ob ein Händler die Angaben zum Artikel (also z.B. zum Zustand, zur Garantie etc.) speichert, abgemahnt werden kann. Zwar handelt es sich bei einer Kundeninformation nicht um eine allgemeine Geschäftsbedingung, als rechtliche Information kann sie aber im Zusammenhang mit den AGB angegeben werden. Vertiefende Informationen in dem konkreten Zusammenhang. Ich kann euch übrigens den Newsletter nur wärmstens empfehlen!

{ 1 comment }

geschenk_gravur August 25, 2009 um 16:05

Und wieder mal ein Urteil, dass dem Online Händler Spaß macht … ;-( Ich frage mich wie weit soll es so weitergehen? Wann ist endlich Schluss mit den ganzen Bevormundungen und den neuen Stolperfallen der Juristen?

Comments on this entry are closed.

Previous post:

Next post: