Urteil: Verwendung von Markennamen bei Google Ads zulässig

6. März 2008

Werber dürfen im Internet den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 6 W 17/08) wie schon die Vorinstanz, das Landgericht, entschieden. Voraussetzung sei allerdings, dass die mit dem Schlüsselbegriff ausgelöste Werbeanzeige als solche klar erkennbar sei und von der Trefferliste getrennt dargestellt werde. Das war bei der fraglichen Werbung über die Suchmaschine Google der Fall. Die ganze Meldung bei Heise

Ähnliche Beiträge

  • No Related Post

{ 1 trackback }

Konkurrent darf Marke für Google AdWords verwenden
6. März 2008 um 09:53

{ 4 comments }

1 Timo 6. März 2008 um 10:49

Für mich stellt sich die Frage, wie erfolgreich es ist, mit dem Namen der Konkurrenz zu werben. Ich für meinen Teile kann sagen, dass ich bei einer Suche nach “Firma X” Einblendungen einer “Firma Y” eher nicht klicken würde.

2 anna preis 6. März 2008 um 15:58

aber wem hilft das wirklich?

3 Mathias 21. März 2008 um 19:43

VORSICHT: Dieses Urteil ist landesspezifisch. In der Regel werden solche “Markenrechtsverletzungen” immer noch geahndet. Der Klaeger geht hierzu am besten nach D-Dorf, Wuppertal und Hamburg. Die Entscheidung kam lediglich von einem Landesgericht.
Don’t dare to do it! PLS!!!

4 Sascha 22. März 2008 um 13:48

z.B. in München, also Bayern sieht die Sache aktuell wie ich meine noch ganz anders aus!

Aber wo ist hier eigtl . nun die Grundlage… je nachdem wo die Firma sitzt oder einfach wo sie klagt?

Comments on this entry are closed.

Previous post:

Next post:

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de