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Richter lockern Verbraucherschutz

by Michael Jung on 4. Oktober 2007

Händler müssen laut Bundesgerichtshof bei Bestellungen über das Internet deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hinweisen – allerdings nicht direkt beim Preis.

Es reiche aus, dass die Informationen „leicht erkennbar und gut wahrnehmbar“ auf einer gesonderten Seite zu finden seien, die der Käufer noch vor der Abgabe seiner Bestellung aufrufen müsse, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag (Az. I ZR 143/04).

….Das ärgerte den Konkurrenten Media Markt, der den Wettbewerber auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagte….

Die ganze Story beim Focus


{ 4 comments }

Stefan David Oktober 4, 2007 um 14:02

Der Verbraucherschutz wird damit absolut nicht gelockert, die Überschrift ist also unnötig irreführend. Der BGH hat in seiner Entscheidung nur klargestellt, dass die vom Media Markt (und einigen Gerichten) geforderte Ausweisung der Versandkosten – und unsinnigerweise auch der Mehrwertsteuer – nicht direkt am Preis erfolgen muss, sondern auf einer gut erreichbaren Seite zu ersehen sein muss. Inwieweit das eine Lockerung des Verbraucherschutzes ist, ist mir unverständlich.

Happy Oktober 4, 2007 um 19:23

@Stefan: Wenn ich dich richtig verstehe, ist das auch noch nicht ganz korrekt. Der am Produkt (zwingend) angezeigte Preis muss durchaus alle Preisbestandteile, also auch die MwSt. enthalten. Nur der Hinweis darauf sowie die separate Auszeichnung und die Versandkosten dürfen auf der nächsten Seite, also während des Bestellvorgangs ausgezeichnet werden. Das ist zumindest das, was ich dazu gehört habe.
Ich würde das auch nicht unbedingt als Lockerung des Verbraucherschutzes interpretieren…

Stefan David Oktober 4, 2007 um 21:02

Na klar, ich meinte ja auch den Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer. Diesen Hinweis hat tatsächlich gestern noch eine Dame von der Verbraucherzentrale (Hamburg IIRC) gefordert. Vielleicht sollte man solchen Koryphäen mal erklären, dass in allen Preisangaben gegenüber Endverbrauchern die Mehrwertsteuer enthalten sein muss und somit der Hinweis darauf redundant ist.

Sollte man das anders sehen, sollte man aber auch dringend dafür kämpfen, dass der Verbraucher auch im stationären Handel ständig auf diesen Umstand hingewiesen wird. Das Standardformat für Preissticker dürfte sich dann drastisch ändern.

jules Oktober 8, 2007 um 21:00

Eine Lockerung ist das meines Erachtens sicher nicht. Der Verbraucher wird nach wie vor gleichermassen geschützt. Was mich nur etwas ärgert (als Verbraucher) ist, dass um solche Geschichten ein Wirbel gemacht wird. Als Verkäufer ist es mir momentan relativ egal wie und wo ich die MwSt. auszeichen muss. Den Käufern ist eh klar sie enthalten ist. Derweil weiss auch jeder der klar denken kann, das man Versandkosten bezahlen muss wenn man etwas bestellt.

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