Wenn ein Händler eine Ware auf Lager hat die nicht so richtig gehen will dann wird nachgeholfen. Bei mp3 Playern (die bis auf wenige Ausnahmen ja gut gehen) bietet sich zum Beispiel ein Gutschein für eine Musikbörse an. Nur man sollte das auch richtig machen
Gut gemeinte Marketingmaßnahmen die nichts taugen
Previous post: Zocken ohne Risiko aber doch mit Suchtpotential
Next post: Darauf sollten Sie bei Gutscheinen und Wunschzetteln achten

















{ 9 comments }
Aua!
Einen Microsoft Zune MP3-Player mit Apple iTunes MP3-Download-Gutschein zu verkaufen, ist natürlich oberschlau.
lol, nicht schlecht
ich geb zu, ich hab ein weilchen gebraucht das zu schnallen
aber dafür isses jetzt um so besser *lachkaputt*
Hehe, habe auch kurz gebraucht. Aber funktioniert Zune nicht gleich mit dem ITunes-Store? Wenn ja ist es doch egal…
nein, Songs aus dem Store laufen nur auf Apple Hardware bzw. in iTunes. Ich finde die Aktion schon ein bisschen hart…
Passend hierzu: Steve Jobs spricht sich gegen DRM aus. Wenn es nach Apple ginge, würden sie die Songs komplett ohne Kopierschutz verkaufen. Dann wäre die Aktion völlig legitim.
Drücken wir mal die Daumen…
meinst du ?
Nettes Design
Comments on this entry are closed.