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Internetwerbung für ausländische Wettanbieter erlaubt

by Michael Jung on 23. August 2006

wettenEuropäisches Recht erkämpft sich immer öfter Vorrang vor dem nationalen. So können jetzt Sportwettenanbieter aus dem Ausland weiterhin im Internet werben. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit dem Beschluss (Az: VG Köln 6L 736/06) vom 17.08.2006 Internetwerbung von Veranstaltern mit Konzessionen aus dem EU-Ausland erlaubt. Es gab damit Beschwerden gegen eine Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf statt, die im Mai 2006 die Werbung für private Sportwettanbieter im Internet pauschal untersagt hatte.

Die für das Medienrecht zuständige 6. Kammer folgte mit diesen Entscheidungen der Rechtsprechung der für das Gewerberecht zuständigen 1. Kammer. Die 1. Kammer hatte Mitte Juli 2006 in etwa 50 Fällen den Eilanträgen privater Sportwettvermittler stattgegeben und deren von den Ordnungsämtern geplanten Schließung vorläufig verhindert.
Es spreche einiges dafür, dass das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße, begründeten die Richter ihr Vorgehen. Das europäische Gemeinschaftsrecht könne nicht (auch nicht zeitweise) ausgesetzt werden.

Hah, da werde ich doch morgen mal wieder bei dem deutschen Vertreter eines englischen Anbieters anrufen und die nächsten Online Marketing Projekte ansprechen…


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